LKW-Weiterbildung (BKF)
| LKW - Weiterbildung nach §5 BKrFQG: |
| Termine bitte in der Fahrschule erfragen. |
Alle EU-Berufskraftfahrer von Fahrzeugen über 3,5 t im Güterkraft- oder Werkverkehr müssen seit dem 10.09.2009 regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Über einen Zeitraum von 5 Jahren muss an 35 Std. Schulung teilgenommen werden (entspricht 7 Std. pro Jahr). Nach der Weiterbildung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Nähere Infos über Ablauf und Termine sind in der Fahrschule erhältlich.